Stand 26.01.2021

1 . Geltungsbereich

1.1.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Thomas Böke Unternehmens-Entwicklung, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

1.2.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung, insbesondere Beratungs-, Planungs-, Organisations-, Schulungs- und Programmierarbeiten.

2. Leistungsumfang und Berichtspflicht

2.1.
Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.

2.2.
Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet,
a)    wenn der Auftragnehmer die schriftlich niederlegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben

oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat; bei Programmierungsarbeiten genügt ein vom Auftraggeber und dem Auftragnehmer gemeinsam durchgeführter akzeptierter Systemtest oder

b)    wenn der Auftraggeber einer Mitteilung des Auftragnehmers gemäß Punkt a) nicht unverzüglich, spätestens innerhalb vier Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht.

2.3.
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

2.4.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

2.5.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihm geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter, insbesondere auch externer Berater, zu bedienen.

3. Änderungen des Auftrags

3.1.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

3.2.
Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

3.3.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

4. Vergütung

4.1.
Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Auftragnehmers oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.2.
Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Aufwendungen ersetzen und den Auftragnehmer von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.3.
Der Auftraggeber hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 12% nach Auftragsvergabe und vor Beginn der eigentlichen Auftragsarbeiten vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt durch den Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen vor Projektstart werden 30 % der Auftragssumme als Stornogebühr berechnet. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist bzw. überhaupt kein Schaden entstanden ist.

4.4.
Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.5.
Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Auftragnehmer gesondert zu vergüten.

4.6.
Der Auftragnehmer kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung seiner Arbeit von der Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.

4.7.
Ein vorliegendes Angebot gilt für dreißig Tage. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluss erfolgt, ist der Auftragnehmer an das Angebot nicht mehr gebunden.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen, Informationen und die fachlich qualifizierten Mitarbeiter rechtzeitig und im vereinbarten Zeitumfang zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

5.2.
Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.

5.3.
Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

5.4.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Auftragnehmers vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

6. Liefer-/ Leistungsfrist

6.1.
Von dem Auftragnehmer angegebene Liefer-/ Leistungszeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefer-/Leistungstermin um mehr als 2 Wochen überschritten wird, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.

6.2.
Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

6.3.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von dem Auftragnehmer nicht zu vertretenden Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1.
Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. Punkt 5 dieser Bedingungen) beruht.

7.2.
Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändert. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen.

7.3.
Schadenersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

8.1.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

8.2.
Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt der Auftragnehmer seine daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt.

8.3.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellten Leistungen vom Auftragnehmer unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

9. Schutz des geistigen Eigentums

9.1.
Die vom Auftragnehmer angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen, Berechnungen und Programme dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Weitergabe an Dritte oder Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sein sollten, verbleiben diese beim Auftragnehmer.

9.2.
Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 9.1 steht dem Auftragnehmer ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.

10. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

10.1.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach § 649 BGB.

11. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

11.1.
Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

11.2.
Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien, sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc. sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

11.3.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 11.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

12. Schlussbestimmungen

12.1.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12.2.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

12.3.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

12.4.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Geseke und Gerichtsstand ist Lippstadt.